Frequently Asked Questions

Ist das EAP für Mitarbeiter wirklich kostenfrei?

Absolut. Alle Dienstleistungen, die Sie mit der externen Mitarbeiterberatung nutzen, sind kostenfrei, das heißt es entstehen keine Kosten für die ratsuchenden Mitarbeiter.

Wie vertraulich ist die externe Mitarbeiterberatung eigentlich?

Jede Beratung ist zu 100% vertraulich! Niemand erfährt, wenn ein Mitarbeiter unseren Beratungsdienst in Anspruch nimmt. Alle unsere Berater sind durch straf- und berufsrechtliche Bestimmungen an die Schweigepflicht gebunden. Da gibt es keine Ausnahmen!

Wenn der Arbeitgeber für das EAP bezahlt, müssen Sie ihm dann nicht bei der Rechnungsstellung entsprechende Informationen liefern?

Nein, auf gar keinen Fall. Erstens ist das EAP vertraulich, das heißt niemand außer den Beratern erfährt, wer das Programm nutzt und welche Anliegen besprochen werden. Zweitens wird das EAP vom Unternehmen pauschal bezahlt – Einzelnachweise sind damit nicht notwendig.

Wer steckt eigentlich genau hinter Ihrem Beratungsdienst?

Wir sind ein Team von erfahrenen Profis aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Pädagogik, Sozialarbeit, Familie und Recht. Unter Team erfahren Sie mehr über uns.

Kann der Arbeitgeber oder ein Vorgesetzter verlangen, dass ein Mitarbeiter eine Beratung im EAP in Anspruch nimmt?

Nein. Die Inanspruchnahme der externen Mitarbeiterunterstützung ist absolut freiwillig und vollkommen unabhängig von personalrechtlichen Angelegenheiten.

Muss ich damit rechnen, einen Teil der Beratungsleistungen aus eigener Tasche zu bezahlen?

Nein, auf gar keinen Fall. Alle Leistungen des EAP sind für Mitarbeiter unserer Kundenunternehmen kostenfrei. Im Rahmen der externen Mitarbeiterberatungen werden auch keine Zusatzleistungen „verkauft“.

Was passiert, wenn die Beratung im EAP abgeschlossen ist, meine Probleme aber weiter bestehen?

Dann hilft unser Lotsendienst. Wenn zusätzliche Beratungsbedarf besteht, unterstützen wir Sie gerne. Der Lotsendienst sucht geeignete Experten für Sie, vereinbart Termine und hilft bei der Organisation weiterer Schritte.

Wie ist bei Ihnen der Datenschutz geregelt?

Datenschutz hat bei uns höchste Priorität! Das gilt sowohl für elektronische als auch für Papierdokumente. Auf Wunsch schicken wir Ihnen die entsprechenden Datenschutzerklärungen und das öffentliche Verfahrensverzeichnis zu. Gerne sprechen wir auch mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Erhält der Arbeitgeber ein Reporting von Ihnen?

Wir erstellen in größeren Zeitabständen ein anonymisiertes Reporting über die Häufigkeit der Nutzung und über kategorisierte Beratungsanlässe. Das Reporting ist so gehalten, dass man keinerlei Rückschlüsse auf die Identität der Nutzer ziehen kann.

Kann man von Ihnen auch Antworten auf fachliche Fragen bekommen?

Ja, gerne. Vor allem Vorgesetzte, HR-Mitarbeiter, Betriebsräte und Werksärzte nutzen häufig unseren Expertenservice.

Wer ist eigentlich am Telefon, wenn man bei ihnen anruft?

Sie haben immer einen qualifizierten Berater am Telefon. Er oder sie ist Arzt, Diplompsychologe, Diplom- oder Sozialpädagoge. Alle haben wissenschaftlich fundierte Ausbildungen in einer lösungsorientierten Beratungsmethode und jahrelange Berufserfahrung.

Hat mein Arbeitgeber ein EAP?

Kontaktieren Sie uns, wir geben Ihnen gerne Auskunft.